Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrter Besucher,

Menschen, die in unserer Einrichtung leben, gehören zur Gruppe, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind in vielen Bereichen zwischenzeitlich deutlich reduziert wurden oder sind ganz weggefallen. In Bayern wurden jetzt im 17. BayIfSMV Ausnahmen von bundesgesetzlichen Testnachweiserfordernissen festgelegt. Diese Regelungen gelten ab 10. Februar 2023 zunächst bis einschließlich 07. April 2023.

Folgende Regelungen gelten ab 10. Februar 2023 im Wohnpark am Weiher:

Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske (oder vergleichbar).
Mindestens ein tagesaktueller Schnelltest für Besucherinnen und Besucher der Einrichtung mit schriftlicher Eigenerklärung das der Schnelltest negativ ist. Bitte die Eigenerklärung bei unserem Personal abgeben. Eine schriftliche Dokumentation des Besuchs ist nicht mehr notwendig.
Testpflicht für alle Beschäftigten mindestens zweimal pro Kalenderwoche vor Betreten der Einrichtung
Jeder wird angehalten, wo immer möglich, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten.

Die Möglichkeit zu kostenlosen Schnelltest bieten wir bis auf weiteres zu den bekannten Zeiten an.

Wir bitten Sie trotz der deutlich reduzierten Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin folgendes zu beachten:

Besuche nur mit negativem Test und ohne Symptome

Besucher tragen Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)

Besucher desinfizieren sich vor Betreten der Station die Hände

Während des Besuchs bitte die Maske nicht ablegen

Kontakte mit anderen Menschen auf den Gängen und auf den Treppen sind nur mit Abstand von 1,5 m und mit Maske möglich

Ebenfalls bitten wir Sie die allgemeinen Hygieneregelungen zum Schutze unserer Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu beachten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Stand: 10 Februar 2023

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Wohnpark am Weiher!